§ 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen des Fahrradschlosses I SHARE IT und Zubehör durch gewerbliche Kunden
- Kaufvertrag
- Lieferung
- Versand
- Gewährleistung und Haftung
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Vorbehalte zur Nutzung des I SHARE IT Online Shop
- Eigentumsvorbehalt
- Warenrücknahme
- Datenspeicherung
- Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit
§ 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benutzung des Online Tracking Services
- Registrierung/Vertragsabschluss
- Verpflichtungen, Obliegenheiten und Verhaltensregeln des Nutzers
- Verfügbarkeit/Gewährleistung/Haftung
- Datenspeicherung
- Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit
§ 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen des Fahrradschlosses I SHARE IT und Zubehör durch gewerbliche Kunden
Für unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Diese gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Sie gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.
Der Verkauf erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, ausschließlich über den I SHARE IT Onlineshop und dem haveltec Vertriebsteam und es ist dem Käufer untersagt, Produkte aus dem I SHARE IT Onlineshop unter eigenem oder drittem Namen in einem eigenen oder dritten Onlineshop oder Online Marketplace (z.B.: Amazon) zum Verkauf anzubieten. Davon ausgenommen sind reine Online Werbepräsentationen zur Verkaufsförderung des stationären Verkaufsangebotes.
§ 1. Kaufvertrag
Dieser Kaufvertrag ist für den Käufer mit dem Abschluss verbindlich. Für die haveltec GmbH ist er mit dem Abschluss verbindlich, sofern er nicht innerhalb von 10 Tagen ab Ausstellungsdatum von ihr widerrufen wird. Angebote der haveltec GmbH sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung durch die haveltec GmbH zustande. Sämtliche Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die haveltec GmbH.
§ 2. Lieferung
Die Lieferung erfolgt entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen oder nach vollständigem Zahlungseingang auf eines der von haveltec GmbH angegebenen Konten bzw. beauftragen Zahlungsdienstleistern (Bankkonto, PayPal Konto, etc.). Konnte innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum der jeweiligen Rechnung kein Zahlungseingang verbucht wird die Bestellung automatisch storniert.
Die haveltec GmbH wird von der Verpflichtung zur Lieferung frei, wenn die Ausführung durch höhere Gewalt, durchbehördliche Anordnungen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Mangel an Rohstoffen oder durch irgendwelche andere Umstände unangemessen erschwert oder unmöglich wird. Werden der haveltec GmbH während der Ausführung des Auftrages Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen, dann wird sie ebenfalls von der Verpflichtung der Lieferung befreit. Tritt dieser Fall ein, ist die haveltec GmbH zur Lieferung nur dann verpflichtet, wenn Vorauszahlungen oder Stellung einer ausreichenden Sicherheit geleistet wird. Wird die Lieferung durch die oben angeführten Ereignisse verzögert, bleibt der Käufer dennoch zur Abnahme verpflichtet.
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn alle technischen Einzelheiten, einschließlich der erforderlichen Rückfragen geklärt sind. Die vereinbarte Lieferfrist gilt erst dann als Fixgeschäft im Sinne des BGB, wenn eine entsprechende Vereinbarung ausdrücklich getroffen ist. Die vereinbarte Lieferfrist bzw. Lieferzeit gilt nicht bei Lieferverzögerungen, die auf Umständen beruhen, die die haveltec GmbH nicht zu vertreten hat. Solche Umstände sind z.B. höhere Gewalt, Streiks, betriebliche Störungen usw.. Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist nur dann berechtigt, wenn er der haveltec GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens 8 Wochen, gerechnet von der Absendung der schriftlichen Nachfristsetzung. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung sofort abzunehmen. Ist die Lieferung ab oder um einen bestimmten Zeitpunktvereinbart, ist der Käufer verpflichtet, die Waren innerhalb von 4 Wochen nach diesen genannten Termin abzunehmen.
Bei Abrufaufträgen müssen die bestellten Artikel innerhalb von 3 Monaten – gerechnet vom Abruftermin – abgenommen werden.
§ 3. Versand
Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch dann, wenn der Versand mit eigenen Fahrzeugen der haveltec GmbH durchgeführt wird.
Für Aufträge mit einem Warenwert bis 300,00 € behalten wir uns die Berechnung eines “Mindermengenzuschlages” in der Höhe von 4,90 Euro vor. Für jede Sendung erheben wir eine Versandkostenpauschale, welche unter anderem abhängig ist von Gewicht, Größe und Zustellort. Die Höhe der jeweils fälligen Versandkostenpauschale ist Ihrem Angebot oder Ihrer Warenkorb Zusammenfassung in dem I SHARE IT Onlineshop zu entnehmen. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Die haveltec GmbH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
§ 4. Gewährleistung und Haftung
Die Haftung für Sachmängel beträgt 12 Monate, sofern nicht ein Direktvertrieb an einen Verbraucher vorliegt. Sie setzt voraus, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorhanden war. Der Käufer hat den Mangel unverzüglich zu rügen. Die Übermittlung von Mängelrügen an die haveltec GmbH bedarf der Schriftform. Im Übrigen müssen der haveltec GmbH offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befunden haben, zur Besichtigung durch die haveltec GmbH bereitzuhalten.
Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber der haveltec GmbH aus. Des Weiteren obliegt dem Käufer die Verpflichtung, die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und der haveltec GmbH von etwaigen Sachschäden oder Verlusten sofort durch Meldung des Spediteurs oder einer eidesstattlichen Versicherung, die von zwei Zeugen und vom Kunden unterschrieben sein muss, Mitteilung zu machen. Bei begründeter Mängelrüge ist die haveltec GmbH zur Nacherfüllung nach ihrer Wahl verpflichtet. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach oder schlägt eine Nachbesserung trotz wiederholten Versuches fehl, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungs-, Ersatz- oder Schadenersatzansprüche wegen Mangel- oder Mangelfolgeschäden, bestehen nur im Rahmen der Regelungen zu Haftungsbeschränkungen. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an die haveltec GmbH zurückzusenden. Eine Übernahme der Kosten für Porto und Verpackung durch die haveltec GmbH erfolgt ausschließlich nach Bestätigung durch die haveltec GmbH. Unfrei an die haveltec GmbH übermittelte Sendungen werden nicht angenommen. Bei Einbau von Teilen, oder Komponenten wird die Fertigkeit, Sorgfalt und Sachkenntnis eines Mechanikers vorausgesetzt. Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Nur zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder bei Verzug der Mängelbeseitigung durch die haveltec GmbH ist der Käufer berechtigt, nach vorheriger Verständigung der haveltec GmbH nachzubessern und dafür Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen. Verschleiß oder Abnutzung in gewöhnlichem Umfange zieht keine Gewährleistungsansprüche nach sich.
Rückgriffsansprüche nach §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und nur im gesetzlichen Umfange, nicht dagegen für nicht mit der haveltec GmbH abgestimmte Kulanzregelungen und setzt die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere Beachtung der Rügeobliegenheiten voraus. Schadenersatzansprüche gleich welcher Art gegen die haveltec GmbH als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Zu diesen Bedingungen gelten ergänzend die im Vorspann dieser Bedingungen genannten Hinweise.
§ 5. Preise und Zahlungsbedingungen
Solange nicht schriftlich abweichend vereinbart, gelten folgende Regelungen: Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Käufer in ihrer jeweilig gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. Die Preise verstehen sich ab Werk. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der haveltec GmbH. Kaufpersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt. Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an die haveltec GmbH oder auch auf ein von dieser angegebenes Bankkonto erfolgen. Rechnungen der haveltec GmbH sind sofort und ohne Abzug zahlbar, spätestens aber 14 Tage nach dem Rechnungsdatum der jeweiligen Rechnung. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber.
Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Unter Abbedingungen der §§ 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmung des Käufers legt daher die haveltec GmbH fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt sind. Ist der Käufer in Verzug, so ist die haveltec GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 % Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug kommt bzw. wenn der haveltec GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist die haveltec GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In diesem Falle ist die haveltec GmbH außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Erhält die haveltec GmbH nach Vertragsabschluss Auskünfte, welche die Gewährung eines der Auftragshöhe entsprechenden Kredites nicht als völlig unbedenklich erscheinen lassen oder in dieser Hinsicht Zweifel zulassen, so ist die haveltec GmbH ohne Rücksicht auf vorherige Vereinbarungen berechtigt Vorauszahlungen in bar zu verlangen. Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers bestehen zum Beispiel im Falle der Nichtzahlung fälliger Rechnungen trotz Mahnung, im Falle der erheblichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, im Falle der Geschäftsauflösung oder Geschäftsübertragung, im Falle der Verpfändung oder Sicherungsübertragung von Waren-beständen und Außenständen an andere Gläubiger und im Falle von Zwangsvollstreckungen.
§ 6. Vorbehalte zur Nutzung des I SHARE IT Onlineshops
Die im I SHARE IT Onlineshop erteilten Aufträge, welche vom Kunden selbst oder auch durch die Nutzer des Kundenkontos aufgegeben werden, sind rechtsgültige Kaufverträge. Der Kunde haftet für jede durch sein Verhalten ermöglichte unbefugte Benutzung seiner Nutzerdaten und damit entstandenen Kosten. Eine Annahmeverweigerung bzw. Rücklieferung der Aufträge kann zum Löschen der Benutzerdaten und damit zum Ausschluss vom I SHARE IT Online Shop führen. Die dabei entstandenen Kosten, Bearbeitungs-, Frachtkosten und Kosten für Rücklieferung übernimmt der Kunde. Des Weiteren verpflichtet sich der Nutzer/Kunde keinerlei Daten-, Marken- oder Bildrechte durch seine Nutzung zu verletzen. Dies gilt insbesondere für das Kopieren oder Herunterladen von Daten oder Bildern. Die Es wird keine Garantie für die Verfügbarkeit des I SHARE IT Onlineshop gegeben.
§ 7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo) Forderungen, die der haveltec GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, werden der haveltec GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach Wahl des Käufers freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht auf den Käufer erst über, wenn er seine gesamten – also auch erst künftig entstehenden – Verbindlichkeiten aus seiner Geschäftsverbindung mit der haveltec GmbH getilgt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, dem Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt worden ist.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum ggf. als Sicherung für die Saldoforderung der haveltec GmbH. Be- und Verarbeitung erfolgen für die haveltec GmbH unter Ausschluß des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne sich zu verpflichten. Die verarbeitete Ware dient zur Sicherung der haveltec GmbH in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, der haveltec GmbH nicht gehörenden Waren durch den Käufer, steht uns das Eigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der anderen verarbeitenden Vorbehaltsware zum Anschaffungswert der anderen verarbeiteten Waren. Für die neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt die daraus für den Käufer entstehenden Forderungen an die haveltec GmbH abgetreten.
Diese Abtretung gilt auch dann, wenn die Vorbehaltsware vorher durch den Käufer be- oder verarbeitet worden ist, oder wenn sie an mehrere Arbeitnehmer weiterveräußert wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der haveltec GmbH in Höhe des Fakturenwertes der jeweils veräußerten Ware. Falls die Ware vom Käufer zusammen mit anderen der haveltec GmbH nichtgehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Be- oder Verarbeitung veräußert wird, gilt die Abtretung nur in Höhe des beteiligten Warenwertes nach Faktura der haveltec GmbH. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten, zu veräußern oder einzubauen, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die haveltec GmbH ermächtigt der Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung besteht im Falle eines Forderungsverkaufes, insbesondere wenn diese zur Sicherung weiteren Kredits dient, nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung. Auf Aufforderung der haveltec GmbH hin wird der Käufer die Abtretung jedoch offen legen und der haveltec GmbH die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten der haveltec GmbH ausreichend gegen Feuer- und Wasser-schäden zu versichern. Im Schadensfall entstehende Versicherungsansprüche sind bereits jetzt an die haveltec GmbH abgetreten. Die Abtretung wird angenommen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen wird der Käufer auf das Eigentum der haveltec GmbH oder die Abtretung der Forderung hinweisen und die haveltec GmbH unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch erforderlichen Unterlagen benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, bei Scheck- oder Wechselprotesten sowie bei sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – erlischt das Recht zur Weiterveräußerung zur Verwendung oder zum Ein-bau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Auf Verlangen der haveltec GmbH hat der Käufer seine Abnehmer unverzüglich zu benennen und auf den Eigentumsvorbehalt der haveltec GmbH bzw. die Forderungsabtretung hinzuweisen. Die haveltec GmbH ist berechtigt, in diesem Falle die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die haveltec GmbH liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies ausdrücklich erklärt wurde.
§ 8. Warenrücknahme
Eine Rücknahme von verkaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls die haveltec GmbH gezwungen ist, aus den vom Käufer zu vertretenden Gründen die Ware zurückzunehmen, ist der Käufer verpflichtet, alle der haveltec GmbH entstehenden Kosten, Spesen usw. zu ersetzen und außerdem der haveltec GmbH eine angemessene Entschädigung für die durch den Gebrauch entstandene Wertminderung sowie den der haveltec GmbH durch die Rücknahme entgangenen Gewinn zu ersetzen. Der Käufer ist damit einverstanden, dass die haveltec GmbH in Höhe der hierdurch entstehenden Forderung gegen bereits gezahlte Kaufpreisraten insoweit aufrechnet.
Vereinzelt kann nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung die Rücknahme von Waren vereinbart werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die retournierte Ware vollständig, unbeschädigt und original verpackt ist. Die Kosten und das Risiko für die Anlieferung trägt der Käufer. Für die Bearbeitung von Retouren behalten wir uns eine Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungsgebühr von 20% vor.
§ 9. Datenspeicherung
Die haveltec GmbH ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Käufers zu verwerten und zu speichern. In diesem Zusammenhang verweist die haveltec GmbH auf ihre allgemeine Datenschutzerklärung.
§ 10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit
Erfüllungsort ist Brandenburg an der Havel. Soweit der Käufer Kaufmann ist, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit in Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl der haveltec GmbH das Amtsgericht Brandenburg an der Havel als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. In allen anderen Fällen wird für das gerichtliche Mahnverfahren (§ 688 ff. ZPO) die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Brandenburg an der Havel vereinbart. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
Stand: 29.09.2022
§ 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benutzung des Online Tracking Services
Für die Nutzung des Online Trackings Service gelten die nachfolgenden Bedingungen. Mit Registrierung gemäß §3.1. akzeptiert der Kunde ausdrücklich diese Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung.
§ 1. Registrierung/Vertragsabschluss
Für die Inanspruchnahme des Online Trackings ist sowohl der Besitz eines I SHARE IT GPS Fahrradschloss oder Trackers, als auch die Registrierung des Nutzers über das I SHARE IT Webportal (https://tracking.ilockit.bike) notwendig. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über Name und E-Mail-Adresse zu machen. Haveltec behält sich vor, in Einzelfällen die Richtigkeit zu überprüfen. Pseudonyme sind nicht zulässig. Haveltec behält sich vor, im Falle des begründeten Verdachts von Missbrauch oder zweckfremder Verwendung (im Besonderen aufzeichnen von Bewegungsdaten von dritten Personen) den Zugang des Kunden zum Online Tracking vorläufig aber auch endgültig zu sperren.
Mit Auslieferung eines GPS fähigen I SHARE IT Geräts startet automatisch der mit dem Gerät verknüpfte Abozeitraum. Das dafür notwendige GPS Service Abonnement muss entsprechend mit dem Fahrradschloss erworben werden. Ohne GPS Service Paket ist eine Nutzung des Fahrradschlosses weiter möglich, die GPS Funktionalität aber deaktivert.
Der Leistungsumfang, der Preis und die Vertragsdauer sowie allfällige Verlängerungsoptionen des Abos ergeben sich aus dem im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter https://ishareit.bike beim jeweiligen Produkt veröffentlichten Leistungsumfang.
§ 2. Verpflichtungen, Obliegenheiten und Verhaltensregeln des Nutzers
Der Nutzer hat die Zugangsdaten zum Webportal (die Kombination aus Email-Adresse und Passwort) streng vertraulich zu behandeln und vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen. Er darf niemanden, auch nicht Mitarbeitern von haveltec, diese Zugangsdaten zur Kenntnis bringen. Wenn der Nutzer Grund zur Annahme hat, dass die Zugangsdaten Dritten in irgendeiner Weise bekannt geworden sind, trifft ihn die Obliegenheit sein Passwort umgehend zu ändern.
Der Nutzer verpflichtet sich, die von haveltec erbrachten Leistungen bestimmungsgemäß zu nutzen und bei deren Nutzung Handlungen zu unterlassen, die haveltec, anderen haveltec Nutzern oder Dritten schaden oder diese gefährden und/oder die die Verfügbarkeit der Leistungen für andere Nutzer einschränken könnten. Unter bestimmungsgemäße Nutzung fällt auch die Einhaltung aller Hinweise, Empfehlungen und Ähnliches, die haveltec zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder danach, auf seiner Homepage, in Bedienungsanleitungen und/oder sonstigen dem Nutzer zur Verfügung gestellten Unterlagen ausführt. Das I SHARE IT GPS Fahrradschloss wurde speziell für die Nachverfolgung im Diebstahlfall entwickelt und sollte daher nur für diesen Zweck eingesetzt werden. In einigen Ländern und Regionen gibt es Gesetze über die digitale Positionsbestimmung und Ortung von Personen und/oder Gegenständen. Alleinig der Kunde bzw. Benutzer des haveltec GPS Ortungsgeräts, nicht aber haveltec, ist verantwortlich derartige Gesetze oder Vorschriften einzuhalten.
Der Nutzer hat die Möglichkeit in Echtzeit (leichte Zeitverzögerung möglich) die Standortdaten seines I SHARE IT GPS Fahrradschlosses oder anderen I SHARE IT GPS fähiger Geräte über das I SHARE IT Webportal abzurufen, um auf diesem Weg den Standort seines Fahrrades oder anderen Gegenstandes in Echtzeit zu ermitteln und zu verfolgen. Diese Funktion steht beim I SHARE IT GPS Fahrradschloss je nach Variante nur im Diebstahlfall oder Dauerhaft zu Verfügung.
Soweit der Nutzer im Wege von Manipulationen der Software, eigener Software oder automatisiertem Zugriff auf die Software von haveltec in die Abläufe der Services eingreift, ist haveltec zur sofortigen Beendigung der Services und zur fristlosen und/oder vorzeitigen Beendigung des Abos mit dem Nutzer berechtigt. Ein Rückforderungsanspruch für bereits bezahltes Serviceentgelt besteht in diesem Falle nicht. Gleiches gilt, wenn der Nutzer mit anderen Mitteln als jenen, die dem Nutzer im Rahmen des jeweiligen Abos zur Verfügung gestellt werden, auf die Ortungsfunktionen des Trackers oder Daten von haveltec zugreift.
§ 3. Verfügbarkeit/Gewährleistung/Haftung
haveltec leistet keine Gewähr für eine ständige Verfügbarkeit seiner Leistungen. Ausfallzeiten durch Wartungen, Software-Updates und aufgrund von Umständen (wie etwa technische Probleme im Bereich der mobilen Datenübertragung, mangelnde Netzabdeckung, Verbindungsprobleme, Probleme mit Verfügbarkeiten eines oder mehrerer Mobilfunkprovider) die nicht im direkten Einflussbereich von haveltec liegen und daher von ihr auch nicht zu vertreten sind, können nicht ausgeschlossen werden. Der Nutzer erklärt, für unverschuldete Ausfälle keine Schadenersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
Obwohl haveltec höchste Anstrengungen unternimmt, dem Nutzer eine sichere Datenverbindung zur Verfügung zu stellen, übernimmt haveltec keine Gewähr, dass der Datentransport über fremde Systeme, insbesondere das Internet bzw. Telekommunikationsnetze, nicht von Dritten verfolgt, aufgezeichnet oder verfälscht wird.
Die Nutzung des Angebots von haveltec durch den Nutzer erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Nutzers und freiwillig. Dies gilt uneingeschränkt für die Nutzung der dabei zum Einsatz kommenden Hardware, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) das jeweilige Smartphone und jegliche Verwertung durch den Nutzer der durch haveltec erstellten oder von haveltec bereitgestellten Daten. Der Nutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass solche Daten fehlerhaft sein können und haveltec übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keinerlei Verantwortung für die Richtigkeit solcher Daten.
§ 4. Datenspeicherung
Die haveltec GmbH ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Käufers zu verwerten und zu speichern. In diesem Zusammenhang verweist die haveltec GmbH auf ihre allgemeine Datenschutzerklärung.
§ 5. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit
Erfüllungsort ist Brandenburg an der Havel. Soweit der Käufer Kaufmann ist, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit in Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl der haveltec GmbH das Amtsgericht Brandenburg an der Havel als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. In allen anderen Fällen wird für das gerichtliche Mahnverfahren (§ 688 ff. ZPO) die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Brandenburg an der Havel vereinbart. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
Stand: 29.09.2022